Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Versicherte haben neben dem Anspruch auf Leistungen wie Hilfsmittel seit Dezember 2019 auch einen Leistungsanspruch auf Versorgung mit DiGA (§§ 33a, 139e SGB V), eingeführt mit dem Digitale Versorgungs-Gesetz (DVG), z.B. bei Adipositas, Stoffwechselerkrankungen, Physische Erkrankungen
Wir fragen unsere Leserinnen und Leser:
Nutzen Sie DIGAs? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Kommen Sie gut im Alltag zurecht, nutzen Sie sie regelmäßig oder macht es Ihnen zu schaffen, sich zu motivieren?
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